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Pflegeberatungseinsatz

(Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeld-Leistungsempfänger)

Sofern Sie als Angehörige oder Freunde die Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung sicherstellen und dafür Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Sinn und Zweck dieser Beratungsbesuche ist nicht die Kontrolle, sondern regelmäßige  Hilfestellungen, Schulungen, pflegefachliche Unterstützung und ausführliche Beratung rund um das Thema Pflege. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, prophylaktischen pflegespezifischen Maßnahmen, Lagerungstechniken, Transfers, Verbesserung des Wohnumfeldes (Wohnraumanpassung), Fragen zu Höherstufungsanträgen oder Leistungen der Pflegeversicherung im Vordergrund. Unsere Pflegefachkräfte erkennen Probleme und geben Ihnen Lösungen und praktische Tipps.

Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt:

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen

  • bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
  • bei Pflegestufe 4 und 5 einmal vierteljährlich

einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abrufen. 

Pflegebedürftigemit Pflegegrad 1 können einen Beratungsbesuch jährlich in Anspruch nehmen.

ch über die Erwartungen und Wünsche, die Sie an uns stellen. Sie erhalten von uns viele für Sie wichtige Informationen. Im Gegenzug sind die Informationen, die wir von Ihnen erhalten, elementarer Bestandteil für das Einrichten einer Betreuungsstelle. Ohne dieses „Informationsgespräch“ kann keine seriöse Arbeit organisiert werden! Neben biografischer Angaben ermöglicht es pricura, die Betreuungssituation kennenzulernen. Darüberhinaus können wir Sie beratend unterstützen. Gerade nach akuten Erkrankungen mit körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung ist oft eine Adaption des häuslichen Umfelds notwendig und besonders wichtig.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für den Pflegeberatungsbesuch für Pflegegrade 1 bis 3 betragen 23 Euro; und 34 Euro für Pflegegrad 4 und 5. pricura rechnet diese Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.

Im Fall der Beihilfeberechtigung bei privaten Pflegeversicherten werden die Kosten anteilig mit Beihilfestelle und Pflegekasse abgerechnet.

 

Erklärung

– zusammengefasst –

Der „Pflegeberatungseinsatz“ umfasst den „Pflegebesuch“ und den „Qualitätssicherungsbesuch“ gleichermaßen. Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Pflegedienst zur Sicherstellung der Qualität in der häuslichen Pflege zu beauftragen.  Personen mit Pflegegrad 1 können diesen Besuch einmal jährlich in Anspruch nehmen; es besteht jedoch keine Verpflichtung. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.

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