Pflegebedürftige, die zu Hause von ambulanten, zugelassenen Pflegediensten versorgt werden, können Sachleistungen für die häusliche Pflegehilfe, also Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, erhalten.
Die Pflegekassen stellen dafür monatlich folgende Höchstbeträge zur Verfügung:
- Pflegestufe 1: 468 Euro
- Pflegestufe 2: 1.144 Euro
- Pflegestufe 3: 1.612 Euro
- in besonderen Härtefällen bis zu 1.995 Euro