Pflege von A–Z
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Verordnung häuslicher Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte können die HKP beanspruchen, wenn: sie einer Krankenhausbehandlung bedürfen, diese
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben