Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Die Aufgaben des MDK für die Pflegeversicherung sind in § 18 sowie den §§ 114ff des Elften Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Sozialgesetzbuches geregelt.
Pflegebegutachtungen:
Im Auftrag der Pflegekassen stellt der MDK fest, ob jemand pflegebedürftig ist. Insbesondere prüfen die Gutachter des MDK das Vorliegen der Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit und geben eine Empfehlung zur Einstufung in eine Pflegestufe ab. Ferner wird das Vorliegen einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz für die Bewilligung von zusätzlichen Betreuungsleistungen geprüft und Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation sowie für Wohnumfeldverbesserungen vorgeschlagen.