Seit dem 01. Mai 2011 gilt in Europa die „Arbeitnehmerfreizügigkeit“. Das bedeutet, dass europäische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden dürfen, ohne dass dafür die Zustimmung einer Behörde notwendig ist. Trotzdem ist die pflegerische Tätigkeit zahlreicher Hilfskräfte aus dem osteuropäischen Raum weiterhin illegal. Da die meisten Pflegerinnen im Haushalt der von ihnen betreuten Personen leben, gelten sie vor dem deutschen Gesetz als Scheinselbstständig – und das ist hierzulande verboten. Auch die Anstellung auf 400-Basis bei gleichzeitiger Zahlung eines großen Teils des Gehalts unter der Hand ist nicht erlaubt.
Quelle: wohnen-im-alter