Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Betroffene, mit Hilfebedarf in den Bereichen Grundpflege und Hauswirtschaft, die nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreichen (sogenannte Pflegestufe 0), haben Anspruch auf Kostenersatz bei Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsleistungen in Höhe von 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag) je nach Umfang des Hilfebedarfs auf Grund der Schädigungen und Fähigkeitsstörungen (§ 45a SGB XI).