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Eingeschränkte Alltagskompetenz

Glossar – Pflege von A–Z

Eine eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn der Betroffene auf Grund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, einer geistigen Behinderung oder von psychischen Erkrankungen in der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens auf Dauer beeinträchtigt ist und deshalb regelmäßig und dauerhaft beaufsichtigt und betreut werden muss. Voraussetzungen zur Gewährung dieser Leistungen ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die Einstufung in mindestens Pflegestufe 0.

Folgende Bereiche werden bei der Befunderhebung unauffällig erfasst und ausgewertet:

  • Orientierung
  • Gedächtnis
  • Antrieb/Beschäftigung
  • Stimmung
  • Wahrnehmung und Denken
  • Tag-/Nachtrhythmus
  • Kommunikation/Sprache
  • Situatives Anpassen