Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte können die HKP beanspruchen, wenn:
- sie einer Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber nicht möglich ist.
- sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt
- die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.
Die gesetzlichen Regelungen zur häuslichen Krankenpflege sind im § 37 SGB V zu finden. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn keine andere Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann (§ 37 (3) SGB V).
Quelle: AOK