Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einem professionellen Pflegedienst – gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach ihrer Pflegestufe und danach, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. Demenz) vorliegt.
Quelle: DAK