Verhinderungs- und Urlaubspflege
Verhinderungs- und Urlaubspflege im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, sei es wegen Urlaub, Erschöpfung oder Krankheit, haben alle Bezieher ambulanter Pflegeleistungen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege oder Ersatzpflege. pricura berät und unterstützt Sie im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung, wenn es einmal zu Engpässen bei der Pflege kommt. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger zuvor mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt wurde. Anspruch auf Verhinderungspflege haben auch Pflegebedürftige, die ihre Pflege bisher durch einen Pflegedienst und private Pflege gemeinsam organisierten (Kombinationsleistung).
Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen
• bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
• bei Pflegestufe 4 und 5 einmal vierteljährlich
einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abrufen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Beratungsbesuch jährlich in Anspruch nehmen.
Sich über die Erwartungen und Wünsche, die Sie an uns stellen. Sie erhalten von uns viele für Sie wichtige Informationen. Im Gegenzug sind die Informationen, die wir von Ihnen erhalten, elementarer Bestandteil für das Einrichten einer Betreuungsstelle. Ohne dieses „Informationsgespräch“ kann keine seriöse Arbeit organisiert werden! Neben biografischer Angaben ermöglicht es pricura, die Betreuungssituation kennenzulernen. Darüberhinaus können wir Sie beratend unterstützen. Gerade nach akuten Erkrankungen mit körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung ist oft eine Adaption des häuslichen Umfelds notwendig und besonders wichtig.
Ersatzpflege durch Angehörige
Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, sind nur nachgewiesene Kosten maximal in Höhe des Pflegegeldes entsprechend des jeweiligen Pflegegrades erstattungsfähig. Hat die Ersatzkraft höhere Ausgaben (z.B. Fahrkosten) oder dient die Pflegetätigkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen, erstattet die Pflegeversicherung maximal 1.612 Euro (bzw. 2.418 Euro, sofern die Leistung der Kurzzeitpflege anteilig hinzugenommen wird).
Die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige eine notwendige Ersatzpflege, wenn Sie wegen Urlaub, einer Erkrankung oder bei Überforderung verhindert sind. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr und kann bis zu einer Höhe von 2.418 Euro als „Verhinderungspflege“ abgerufen werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Pflegestufe (einschließlich Pflegestufe 0). Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Sofern Sie hierzu Fragen haben hilft Ihnen pricura gerne weiter.